Ausbildung zum Rettungssanitäter
Bei der Ausbildung zum Rettungssanitäter handelt es sich um eine Grundausbildung. Die Ausbildung erfolgt auf
Grundlage einer landesrechtlichen Verordnung. Sie umfasst insgesamt 520 Stunden und dauert in Vollzeit etwas
mehr als drei Monate.
Die Rettungssanitäter Ausbildung ist in mehrere Teile gegliedert:
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160 Stunden Grundlehrgang (Rettungsschule)
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160 Stunden Krankenhaus (Praktikum Anästhesie, Intensivstation bzw. Notaufnahme)
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160 Stunden Rettungswache
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40 Stunden Abschlusslehrgang
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Abschlussprüfung
Die Ausbildung ist im Regelfall selbst zu finanzieren. Es handelt sich
nicht um eine Berufsausbildung im eigentlichen Sinne. Gleichwohl
kann man als Rettungssanitäter auch hauptamtlich im Rettungsdienst
tätig sei. Die Aufgabengebiete umfassen eine Tätigkeit als Fahrer oder
als Patientenbetreuer im qualifizierten Krankentransport oder als
Fahrer eines Rettungswagens.
Auch ehrenamtliche Kräfte verfügen, soweit sie im Rettungsdienst
eingesetzt werden möchten, über diese Grundausbildung. Hier ist es
häufig so, dass sich die Hilfsorganisationen an der Ausbildung
finanziell beteiligen. So wird es auch bei unseren Partnern dem
Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Ammerland und der Johanniter-Unfall-Hilfe Edewecht gehalten.
Sollten Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit haben, sprechen Sie bitte die Organisationen direkt an.
Die Ausbildung soll die Rettungssanitäter dazu befähigen:
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die Notärzte und Rettungsassistenten bei der Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen und der
Herstellung der Transportfähigkeit von Notfallpatienten zu unterstützen,
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bis zum Eintreffen von Notärzten und Rettungsassistenten selbständig Wiederbelebungsmaßnahmen und
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der lebenswichtigen Funktionen durchzuführen,
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eine fachgerechte Betreuung im qualifizierten Krankentransport zu gewährleisten.
Zugangsvoraussetzung ist
1.
der Nachweis eines Hauptschulabschlusses bzw. eines gleichwertigen Schulabschlusses oder einer
abgeschlossenen Berufsausbildung,
2.
die gesundheitliche Eignung (Vorlage ärztlichen Zeugnisses)
3.
die notwendige Zuverlässigkeit (Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses)