Lehrrettungsassistenten haben die Aufgabe, Ausbildungspläne für die
praktische Ausbildung angehender Rettungsassistenten/innen und
Rettungssanitäter zu erstellen. Sie leiten die praktische Ausbildung auf einer
Lehrrettungswache. Weiterhin organisieren die Lehrrettungsassistenten die
betriebsinternen Fortbildungen und führen diese zum Teil durch. Hierbei
werden sie tatkräftig durch die ärztliche Leitung des Rettungsdienstes
unterstützt.
Die Weiterbildung zum Lehrrettungsassistenten kann absolvieren, wer mindestens zwei Jahre
Rettungsassistent ist. Für die Weiterbildung sind umfangreiche medizinische Kenntnisse erforderlich,
die vor Beginn der Weiterbildung durch einen Test nachgewiesen werden müssen.
Bestandteile der Weiterbildung sind:
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Rechtsgrundlagen
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Grundfragen der Berufsausbildung
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Ausbildung und Aufgaben des LRA
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Lernpsychologie und Arbeitstechniken
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Unterrichtsplanung, -vorbereitung und -durchführung
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Leistungsmessung
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Unterrichtspraxis und Prüfung
Unsere Lehrrettungsassistenten sind darüber hinaus auch an den
Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter beteiligt. Sie schulen weiterhin
neue Notärzte und Mitarbeiter im Bereich der Medizintechnik und
führen regelmäßig Schulungen der Herz-Lungen-Wiederbelebung
durch.