Der Leiter der Rettungswache ist für den reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebes in der  Rettungswache verantwortlich. Er ist erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Rettungswache in  Fragen des Dienstbetriebes. Der Leiter der Rettungswache ist beispielsweise für die örtliche  Dienstplanung und die Urlaubsplanung zuständig. In Abstimmung mit den anderen Leitern der  Rettungswachen bzw. des Leiters Rettungsdienst sorgt er für die Einplanung von Wartungen und  Reparaturen an den eingesetzten Fahrzeugen und den Geräten.   Die Weiterbildung zum Leiter einer Rettungswache ist nicht gesetzlich geregelt. Innerhalb der  Hilfsorganisationen hat sich aber folgender Weiterbildungsumfang etabliert.   Zugangsvoraussetzung Rettungsassistent mit mind. dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit in der Notfallrettung Vollendung des 24.Lebensjahres Themenschwerpunkte Aktuelle Berufspolitik  Rechtsgrundlagen Grundlagen der Betriebswirtschaft Arbeitszeitbewertung, Personaleinsatzplanung, Dienstplangestaltung  Kostenvergleich einzelner Schichtplanmodelle  Team und Teamentwicklung Hinter den sehr globalen Überschriften der Themenschwerpunkte verbergen sich umfangreiche  Unterthemen. Für den Rettungsdienst sind rund 200 Rechtsvorschriften von Bedeutung, die mit  unterschiedlichster Intensität auch in das Alltagsleben einer Rettungswache hineinspielen. Auch  wirtschaftliche Aspekte stehen wegen des allgemeinen Kostendrucks im Focus der Weiterbildung. Der  Leiter einer Rettungswache muss auch hier ein Verständnis für die rettungsdienstlichen  Notwendigkeiten entwickeln.