Der Leiter der Rettungswache ist für den reibungslosen Ablauf des Dienstbetriebes in der
Rettungswache verantwortlich. Er ist erster Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Rettungswache in
Fragen des Dienstbetriebes. Der Leiter der Rettungswache ist beispielsweise für die örtliche
Dienstplanung und die Urlaubsplanung zuständig. In Abstimmung mit den anderen Leitern der
Rettungswachen bzw. des Leiters Rettungsdienst sorgt er für die Einplanung von Wartungen und
Reparaturen an den eingesetzten Fahrzeugen und den Geräten.
Die Weiterbildung zum Leiter einer Rettungswache ist nicht gesetzlich geregelt. Innerhalb der
Hilfsorganisationen hat sich aber folgender Weiterbildungsumfang etabliert.
Zugangsvoraussetzung
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Rettungsassistent mit mind. dreijähriger hauptberuflicher Tätigkeit in der Notfallrettung
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Vollendung des 24.Lebensjahres
Themenschwerpunkte
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Aktuelle Berufspolitik
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Rechtsgrundlagen
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Grundlagen der Betriebswirtschaft
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Arbeitszeitbewertung, Personaleinsatzplanung, Dienstplangestaltung
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Kostenvergleich einzelner Schichtplanmodelle
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Team und Teamentwicklung
Hinter den sehr globalen Überschriften der Themenschwerpunkte verbergen sich umfangreiche
Unterthemen. Für den Rettungsdienst sind rund 200 Rechtsvorschriften von Bedeutung, die mit
unterschiedlichster Intensität auch in das Alltagsleben einer Rettungswache hineinspielen. Auch
wirtschaftliche Aspekte stehen wegen des allgemeinen Kostendrucks im Focus der Weiterbildung. Der
Leiter einer Rettungswache muss auch hier ein Verständnis für die rettungsdienstlichen
Notwendigkeiten entwickeln.